Rechtsprechung
BFH, 22.07.1997 - I B 138/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,12788) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Rüge der Nichterhebung von Beweismitteln
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 31.07.1990 - I R 173/83
An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere als gewerbliche Tätigkeit
Auszug aus BFH, 22.07.1997 - I B 138/96
Da die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) mangelnde Sachauf klärung gemäß § 76 FGO rügt, muß sie -- kumulativ -- darlegen die ermittlungsbedürftigen Punkte, die Beweisthemen und die Beweismittel, den Schriftsatz mit Datum und Seitenzahl, in dem die Beweismittel benannt worden sind, die das Finanzgericht (FG) nicht erhoben hat, weshalb das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann, daß bei nächster sich bietender Gelegenheit die Nichterhebung der Beweismittel gerügt worden ist oder daß die Absicht des FG, die angebotenen Beweismittel nicht zu erheben, nicht so rechtzeitig erkennbar war, um dies noch vor dem FG rügen zu können (ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236 [BFH 31.07.1990 - I R 173/83], BStBl II 1991, 66).
- BFH, 28.10.2002 - III B 126/01
Wiedereinsetzung, höhere Gewalt
Die vom Kläger zitierten Entscheidungen des BFH vom 22. Juli 1997 I B 138/96 (…BFH/NV 1998, 56) und des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 1991 1 BvR 1435/89 (Neue Juristische Wochenschrift 1992, 38) sind nicht einschlägig.